Introduction
Die Entwicklung des Toleranzkonzepts und die Ausbreitung der Religionsfreiheit erfolgten im Rahmen des modernen Staats und als eine seiner Hauptleistungen: der Schutz individueller Rechte gegen kollektive Überzeugungen, selbst wenn es diejenigen der staatstragenden Bevölkerungsmehrheit sind. Um dies zu gewährleisten, mussten sich unterschiedliche Punktionssysteme herausdifferenzieren, Religion und Politik. Wohl konzentrierte Letztere einerseits die Gestaltungsvollmacht für die Rechtsordnung exklusiv
bei Staatsdienern, die sich aber – andererseits – idealerweise Unparteilichkeit in der religiösen Sphäre auferlegten. Diese etwa in Lackes Epistola de tolerantia (1689) greifbare Trennung der Zuständigkeiten und der damit postulierte konfessionsneutrale Staat selbst waren allerdings ihrerseits auch erst das Ergebnis eines längeren Prozesses. An dessen Anfang stand dieselbe enge Verschränkung von spirituellen und politischen Gewalten und Funktionen, wie sie weltweit für vormoderne Zivilisationen typisch war, in denen das Wort «Religion» erst als missionarischer Import ein nur durch diese Begriffssetzung definiertes Funktionssystem eigener Qualität schuf.
Dieses folgende Kapitel beschreibt die frühneuzeitliche Transformation des Politischen als Herausbildung des staatlichen Gewaltmonopols und insbesondere dessen Erörterung und Legitimation in den zeitgenössischen Bildmedien. An diesen wird illustriert, wie der Bruch mit der bestehenden politischen Semantik, selbst wenn er in den Konsequenzen radikal war, sich der herkömmlichen (Bild-)Sprache bediente, um plausibel vermittelt und legitimiert zu werden. In der vormodernen Konstellation war dies die christliche Sprache und Symbolik. In diesem Sinn hat Ernst Kantorowicz die Bedeutung der Zwei-Naturen-Lehre für die Vorstellung von abstrakter Königsherrschaft und Staat(samt) herausgearbeitet, Louis Marin die Eucharistie als Modell für die Re-Präsentation des absoluten, aber abwesenden Monarchen vorgeführt.1
Oft zitiert wird Carl Schmitts Behauptung, dass «alle prägnanten Begriffe der modernen Staatslehre […] säkularisierte theologische Begriffe» seien,2 wobei er allerdings, zumindest in Jacob Taubes’ Einschätzung, auch einsehen musste, dass gleichzeitig «die Gewaltentrennung zwischen weltlich und geistlich absolut notwendig» sei.3 Schmitts Formulierung ist wohl allzu kategorisch; doch für das Konzept der «Souveränität» trifft sie zu. Die folgenden Ausführungen sollen zeigen, wie theologische Vorstellungen und die christliche Ikonografie Voraussetzungen lieferten dafür, dass eine säkulare Vorstellung der politischen Ordnung entworfen und bildlich vermittelt werden konnte.
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- Kantorowicz, Ernst Hartwig, Die zwei Körper des Königs. Eine Studie zur politischen Theologie des Mittelalters, München, Deutscher Taschenbuch Verlag, 1990; Marin, Louis, Das Porträt des Königs, Berlin, Diaphanes, 2005. [↩]
- Schmitt, Carl, Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität, Berlin, Duncker & Humblot, 8. Aufl. 2004 (urspr. 1922), S. 43. [↩]
- Taubes, Die politische Theologie des Paulus, München, 1993, S. 139, zitiert bei Prodi, Paolo, Eine Geschichte der Gerechtigkeit. Vom Recht Gottes zum modernen Rechtsstaat, München, C. H. Beck, 2. Aufl. 2005, S. 346. [↩]
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dhiparis (January 21, 2016). Thomas Maissen (Paris), Die Bedeutung der christlichen Bildsprache für die Legitimation frühneuzeitlicher Staatlichkeit. Virgins, Wives, Mothers. Retrieved December 2, 2024 from https://doi.org/10.58079/v9ds